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AWO STADTKREIS GIESSEN

ambulante und stationäre Hilfen nach § 53 SGB XII für chronifizierte Suchtkranke

Der Hilfeverbund Wohnen und Arbeit (HWA) versteht sich als umfassendes Hilfesystem zur Wiedereingliederung alleinstehender, wohnungsloser Personen, die unter der Zielgruppe der §§ 67ff. und 53 SGB XII fallen.

Ziele der Betreuung sollen die Stabilisierung der persönlichen Lebensbedingungen sowie eine eigenständige und unabhängige Lebensführung der Betroffenen sein. Das Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII versteht sich nicht als therapeutisches Angebot; gleichwohl stellt die Motivation zur Abstinenz sowie die Vermittlung in adäquate Rehabilitations- und Therapieformen ein fortwährendes Ziel im Betreuten Wohnen dar.                        In der stationären Einrichtungen bieten wir eine Betreuung für chronisch mehrfachbeeinträchtigte Abhängigkeitskranke in einem "nassen" Umfeld an.  Bei der Zielgruppe handelt es sich um chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke, die ihr Leben nicht mehr eigenverantwortlich und selbständig führen können. Die medizinischen und beruflichen Möglichkeiten der Rehabilitation sind ausgeschöpft, therapeutische Maßnahmen greifen in der Regel nicht mehr. Selbsthilfepotentiale sind oft nicht mehr vorhanden, und auch ambulante Maßnahmen reichen nicht mehr aus. Daher ist für diesen Personenkreis eine dauerhafte außerklinische stationäre Versorgung angezeigt, die auf den spezifischen Hilfebedarf zugeschnitten ist.

Hilfeverbund Wohnen und Arbeit, 35394 Gießen, Falkweg 8 , Tel. 0641/4019400


Die sozialpädagogische Betreuung zielt darauf ab, die noch vorhandenen Kompetenzen zu stärken und auszubauen, und die bisher lebensbegleitende Erfahrung immer nur mit eigenen Defiziten konfrontiert zu werden, zu vermeiden.

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